Privater Unterstützungsverein in Brandfällen Noppling

Besser man hat uns und braucht uns nicht als man braucht uns und hat uns nicht.

 Wie bei Gründung des Vereins im Jahre 1880 ist es auch noch heute die Aufgabe unseres Vereins einem durch einen Brandschaden in Not geratenem Mitglied gegen einen geringen Beitrag aller anderen Mitglieder schnelle und "Erste Hilfe" zu leisten. Der Verein bezweckt die Unterstützung seiner Mitglieder (derzeit 640) in Brandfällen durch Gewährung gegenseitiger Unterstützung (Beihilfe) für die Schäden an Gebäuden. War es ursprünglich hauptsächlich schnelle Hilfe für den Brandgeschädigten durch Hand und Spandienste, so hat sich dies heute zu einer schnellen und unbürokratischen finanziellen Hilfe zur Unterstützung des Brandgeschädigten in der ersten Not gewandelt Der Verein ist keine Versicherung, sondern ein Selbsthilfeverein für seine Mitglieder.

Der Eintritt in den Verein kann zu jeder Zeit erfolgen. Mitglied des Vereins kann jeder Anwesen- oder Hausbesitzer werden, dessen Gebäude sich in unserem Geschäftsgebiet befindet. Das Geschäftsgebiet umfasst die Altgemeinden Randling, Reut, Gumpersdorf, Zimmern, Eggstetten, Taubenbach, Julbach, Kirchdorf, Schildthurn und Obertürken (= die heutigen Gemeinden Reut, Tann, Zeilarn, Julbach, Kirchdorf a. Inn, und Simbach a. Inn.). In jedem einzelnen Geschäftsgebiet der Altgemeinden gibt es einen zuständigen Obmann(-frau) als ersten Ansprechpartner (Liste zu finden auf unserer Internetseite).

 Abhängig von der Höhe der bei Eintritt festgelegten Klassifikation, welche sich nach der Größe und Zustand des eigenen Gebäudes richtet, können die übrigen Mitglieder in einem Brandfall zu einem Hilfsbeitrag für den Brandgeschädigten herangezogen werden Je nach Einteilung der Klasse und Höhe des Schadens am Gebäude kann die schnelle Beihilfe durch den Verein und seine Mitglieder an den Brandleider bis zu 35.000 € betragen. Nach der eingeteilten Klasse richtet sich auch die Höhe des Beihilfebeitrages eines Mitgliedes im Schadensfall. Hilfsbeiträge werden nur erhoben, wenn Mitglieder durch Brand geschädigt wurden. 

Nach einem Brand legen Vorstand und Obleute nach unmittelbarer örtlicher Besichtigung der Brandstelle gemeinsam die Höhe der Beihilfezahlung an das Mitglied fest. Ein Sachverständiger kann dabei hinzugezogen werden.

Das Untersuchungsergebnis der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft kann vor Auszahlung der Beihilfe abgewartet werden.

Alternativ zu den von den Mitgliedern zu leistenden Hilfsbeiträgen zur Beihilfe im Brandfall an das geschädigte Mitglied kann dieser auch aus der in den Jahren gebildeten Rückstellung erfolgen -  oder aus Teilen von Beiden. Die Auszahlung des Beihilfebeitrages an das brandgeschädigte Mitglied durch den Verein erfolgt nach den Bestimmungen der gültigen Satzung und hat demnach spätestens innerhalb eines Monats zu erfolgen.

Kleinere Brandschäden werden i.d.R. aus der laufenden Kasse bezahlt. Bei größeren Brandschäden kann der Vorstand entscheiden, ob die Beihilfe zur Gänze oder zum Teil aus der satzungsgemäßen Rücklage oder durch die in der Satzung festgelegten Hilfsbeiträge der Mitglieder aufgebracht wird. Je höher der Teilbetrag aus der Rücklage und je größer die Mitgliederzahl umso niedriger fällt der Hilfsbeitrag für die übrigen Mitglieder aus. Aufgrund der derzeitigen Mitgliederzahlen ist selbst bei größeren Schäden ein eher vergleichbar überschaubarer Hilfsbeitrag für das einzelne zu leistende Mitglied fällig. Wir möchten gerne, dass das so bleibt.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Der Vorstand hat die Geschäfte nach der geltenden Satzung zu führen und einmal jährlich in der Jahreshauptversammlung die Mitglieder über den Geschäftsverlauf zu unterrichten.

Der Vereinszweck ist nicht gewinnorientiert. Einnahmen des Vereins durch Mitgliedsbeiträge (derzeit 5,00 Euro/p.a.) oder auch vereinzelte Spenden kommen so gut wie ausschließlich den Mitgliedern zugute. Vorstandschaft und Obleute erhalten für ihre Tätigkeit nur eine von der Mitgliederversammlung festgelegte Aufwandsentschädigung. Der Aufwand für Büromaterial oder auch allgemeine Verwaltungskosten sind gering.  Ein Kostenblock ist das jährliche Florianifest mit Kirchenzug der Vereine und Gedenkgottesdienst für verstorbene Mitglieder (traditionell jeweils am letzten Sonntag im April eines jeden Jahres) sowie die anschließende jährliche Jahreshauptversammlung.

Nach 3jähriger Corona-Pause konnte das traditionell immer am letzten Sonntag im April stattfindende Florianifest des Privaten Unterstützungsvereins bei Brandfällen in Noppling mit anschließender Jahreshauptversammlung im  Gasthaus Pechaigner wieder abgehalten werden

Verbleibenden Geldmittel werden der Rücklage des Vereins zugeführt, welche im Schadensfall dann zur Beihilfezahlung verwendet werden kann.

Abschließend:

In der Satzung  des Privaten Unterstützungsvereins in Brandfällen in Noppling aus dem Jahr 1882, welche uns im Original noch vorliegt, steht eingangs u.a.geschrieben:

Der uralte Brauch, im Brandunglücke dem Nachbarn freiwillig zu helfen, hat sich in unserer Gegend noch ungeschmälert erhalten. Wir wollen diesen Brauch weder einschränken, noch aufheben, vertrauen vielmehr auf die Macht der Sitte wie der christlichen Nächstenliebe.

Dieser Grundsatz sollte auch jetzt noch bei uns gelten, auch wenn man den Eindruck hat, dass die Welt immer egoistischer wird.

Weitere Informationen gibt es auch bei unseren Obleuten ( Kontaktdaten siehe Anhang)

 

Neues zu den Personalien:

Der seit vielen Jahren für den Verein verdienstvoll als Obmann und auch als Vorstand tätige Eduard Waschl aus Winichen hat bei der letzten JHV aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Obmann für den Bereich Altgemeinde Randling aufgegeben. Er konnte jedoch unser Mitglied Josef Friedlmaier aus Kleinölbrunn als seinen Nachfolger gewinnen. Herr Friedlmaier wird das Amt des Obmannes bis zur nächsten Neuwahl bei der nächsten JHV für dieses Amt kommisarisch übermnehmen.

Mit einer Verdiensturkunde sowie einem Geschenk wurde Herr Waschl bei der JHV verabschiedet.

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Auszugsweise aus der Satzung:

Der Verein führt den Namen „Privatunterstützungsverein bei Brandfällen Noppling“. Der Verein hat seinen Sitz in Noppling.

 -Der Private Unterstützungsverein in Brandfällen in Noppling bezweckt die Unterstützung seiner Mitglieder in Brandfällen durch Gewährung gegenseitiger Hilfe (Hilfsbeiträge) für Schäden an Gebäuden.Der Verein ist ein kleiner Verein, der gem. § 5VAG von der laufenden staatlichen Aufsicht freigestellt ist. Die Aufsichtsbehörde ist die Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 50538 München.

-Hilfbeiträge werden nur erhoben, wenn Mitglieder durch Brand geschädigt sind.

Mitgliederstand 31.12.2022: 640

 

Bedenke : "Nach einem Brand ist alles anders".

 

Satzung_gueltig_ab_2019_02.pdf

Auschschnitt_PNP_der_JHV_30.04.2023.jpg

JHV_22.08.2021_01.jpg

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Foto_einer_Brandstelle.mp4

Beitritserklaerung_01.pdf

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Beispielhafte_Berechnung_Hilfsbeitrag_im_Schadensfalle_01.xlsx

Adressen_u_Telefonliste_Obleute_ab_30.04.2023.xlsx

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