Privater Unterstützungsverein in Brandfällen Noppling

Wir halten zusammen und helfen uns in der Not

 

Wie bei Gründung des Vereins im Jahre 1880 ist es auch noch heute die Aufgabe unseres Vereins einem durch einen Brandschaden in Not geratenem Mitglied gegen einen geringen Beitrag aller anderen Mitglieder schnelle und "Erste Hilfe" zu leisten. Der Verein bezweckt die Unterstützung seiner Mitglieder (derzeit 640) in Brandfällen durch Gewährung gegenseitiger Unterstützung (Beihilfe) für die Schäden an Gebäuden. War es ursprünglich hauptsächlich schnelle Hilfe für den Brandgeschädigten durch Hand und Spandienste zu leisten, so hat sich dies heute zu einer schnellen und unbürokratischen finanziellen Hilfe zur Unterstützung des Brandgeschädigten in der ersten Not gewandelt. Der Verein ist keine Versicherung, sondern ein Selbsthilfeverein für seine Mitglieder.

Der Eintritt in den Verein kann zu jeder Zeit erfolgen. Mitglied des Vereins kann jeder Anwesen- oder Hausbesitzer werden, dessen Gebäude sich in unserem Geschäftsgebiet befindet. Das Geschäftsgebiet umfasst die Altgemeinden Randling, Reut, Gumpersdorf, Zimmern, Eggstetten, Taubenbach, Julbach, Kirchdorf, Schildthurn und Obertürken (= die heutigen Gemeinden Reut, Tann, Zeilarn, Julbach, Kirchdorf a. Inn, und Simbach a. Inn.). In jedem einzelnen Geschäftsgebiet der Altgemeinden gibt es einen zuständigen Obmann(-frau) als ersten Ansprechpartner (Liste zu finden auf unserer Internetseite).

 Abhängig von der Höhe der bei Eintritt festgelegten Klassifikation, welche sich nach der Größe und Zustand des eigenen Gebäudes richtet, wird unser brandgeschädigtes Mitglied im Brandfalle mit einem Hilfsbetrag innerhalb kurzer Zeit durch den Verein unterstützt. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Höhes des Schadens am eigenen Gebäude sowie nach der schon oben genannten Klasseneinteilung des Mitgliedes.

Nach § 5 , Abs.2 der geltenden Satzung gilt:

Der Vorstand und die Ortsobleute besichtigen den Schaden und bestimmen den von jeder Klasse zu leistenden Beitrag. Sie können einen Sachverständigen hinzuziehen.

Die Besichtigung der Brandstelle erfolgt durch die Verantwortlichen auf schnellstem Wege. Die Auszahlung des Unterstützungsbetrages hat ebenso auf schnellstem Wege an das geschädigte Mitglied zu erfolgen.

Diese Unterstützungszahlung an das brandgeschädigte Mitglied wird aus Rücklagen des Vereins oder/ mit Hilfszahlungen der übrigen derzeit ca. 640 Mitglieder geleistet. Sowohl die Unterstützungsleistung sowie auch die Hilfszahlung der übrigen Mitglieder richtet sich nach der Klassifizierung des geschädigten Mitgliedes bzw. der restlichen unterstützenden Mitglieder und der Höhe des Schadens.

Nach § 8 c ) der geltenden Satzung gehört es zu den Aufgaben des Vorstandes:

c) die Einsichtnahme der Brandschäden und Bestimmung der zu leistenden Beihilfe

LEISTUNG AN BRANDGESCHÄDIGTE (BEIHILFE)
Die Höhe der Beihilfe bemisst sich je nach der Klassifikationen von 1-6 des Mitgliedes und kann im Höchstfalle 35.000 Euro betragen.


Bei Teilschäden setzt der Vorstand entsprechende Prozentbeträge fest.

Kleinere Schäden werden i.d.R. aus der Kasse geleistet.

Das Untersuchungsergebnis der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft kann vor Auszahlung der Beihilfe abgewartet werden.

Die Beihilfszahlung an den Brandleider ist für das einzelne Mitglied im Brandfalle davon abhängig in welcher Klasse er sich befindet,von der Anzahl der Mitglieder insgesamt und einer eventuellen notwendigen Entnahme aus der Rücklage.Je höher ein aus der Rücklage entnommener Betrag und je größer die Mitgliederzahl umso niedriger fällt der zu leistende Hilfsbeitrag für das einzelne  Mitglied aus. Aufgrund der derzeitigen Mitgliederzahlen ist selbst bei größeren Schäden ein eher vergleichbar überschaubarer Hilfsbeitrag für das einzelne zu leistende Mitglied fällig. Wir möchten gerne, dass das so bleibt.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Der Vorstand hat die Geschäfte nach der geltenden Satzung zu führen und einmal jährlich in der Jahreshauptversammlung die Mitglieder über den Geschäftsverlauf zu unterrichten.

Der Vereinszweck ist nicht gewinnorientiert. Einnahmen des Vereins durch Mitgliedsbeiträge (derzeit 5,00 Euro/p.a.) oder auch vereinzelte Spenden kommen so gut wie ausschließlich den Mitgliedern zugute. Vorstandschaft und Obleute erhalten für ihre Tätigkeit nur eine von der Mitgliederversammlung festgelegte Aufwandsentschädigung. Der Aufwand für Büromaterial oder auch allgemeine Verwaltungskosten sind gering.  Ein Kostenblock ist das jährliche traditionelle Florianifest mit Kirchenzug der Vereine mit Musik.Nach dem  Gedenkgottesdienst für verstorbene Mitglieder (immer am letzten Sonntag im April eines jeden Jahres) und Kirchenezug durch das Dorf folgt die anschließende satzungsgemäße jährliche Jahreshauptversammlung der Mitglieder.

Verbleibenden Geldmittel werden der Rücklage des Vereins zugeführt, welche im Schadensfall dann zur Beihilfezahlung verwendet werden können.

Abschließend:

In der Satzung  des Privaten Unterstützungsvereins in Brandfällen in Noppling aus dem Jahr 1882, welche uns im Original noch vorliegt, steht eingangs u.a.geschrieben:

"Der uralte Brauch, im Brandunglücke dem Nachbarn freiwillig zu helfen, hat sich in unserer Gegend noch ungeschmälert erhalten. Wir wollen diesen Brauch weder einschränken, noch aufheben, vertrauen vielmehr auf die Macht der Sitte wie der christlichen Nächstenliebe."

Dieser Grundsatz sollte auch jetzt noch bei uns gelten, auch wenn man den Eindruck hat, dass die Welt immer egoistischer wird.

Weitere Informationen gibt es auch bei unseren Obleuten ( Kontaktdaten siehe Anhang)

 

Aussicht zum Florianifest am  26.04.2026 ( traditionsgemäß letzter Sonntag im April):

Die bei allen Teilnehmern auch heuer 2025 wieder Begeisterung auslösenden Musiker des Jugendblasorchesters Reut haben uns auch für das kommende Jahr 2026 wieder zugesagt und darüber sind wir sehr froh.

Sie haben den Kirchenzug mit den Ehrengästen und den eingeladenen Vereinen mit ihren Fahnen durch das Dorf vom Gasthaus Pechaigner zur Kirche begelitet. Nach dem Gedenkgottesdienst für die verstorbenen Mitglieder begleiteten sie die Festteilnehmer mit Marschmusik wieder zurück zum Veranstaltungsort der Jahreshauptversammlung.  

Ihr Auftritt nach Schluß der Jahreshaupversammlung bis zum Ende der Veranstaltung um 13:00 Uhr begeisterte alle Anwesenden.

Schriftführer Max Reichenlehner hat in dieser JHV 2025 nach 23 Jahren Dienst für den Verein seinen Rücktritt bei den Neuwahlen im Jahr 2026 angekündigt. Die Vorstandschaft hofft ein Mitglied für diese wichtige Position im Verein bald finden zu können.

Pfarrer Reinke informiert übrigens zum Ende des Gottesdienstes darüber , dass es in der Diakonie Änderung bezüglich des Einsatzes des Priesterpersonals geben wird, welche Auswirkungen auf den Terminkalender von Veranstaltungen haben könnten. Genauere Informationen sind ihm jedoch auch noch nicht bekannt. 

 

Teilnahme 50 jähriges Vereinsjubiläum des Frauenkreises Reut am Sonntag   15.06.2025

Die Vorstände des Vereins haben einstimmig beschlossen der kürzlich erhaltenen Einladung des Frauenkreises Reut zum 50jährigen Vereinsjubiläum in Reut Folge zu leisten. Beginn ist um 09:30 in Reut, Schützenhaus, mit Aufstellung zum Kirchenzug. 10:00 Festgottesdienst und Rückmarsch zum gemeinsamen Mittagessen im Gasthaus Schreiner.

Wir bitten unsere Mitglieder um zahlreiche Teilnahme.

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Auszugsweise aus der Satzung:

Der Verein führt den Namen „Privatunterstützungsverein bei Brandfällen Noppling“. Der Verein hat seinen Sitz in Noppling.

 -Der Private Unterstützungsverein in Brandfällen in Noppling bezweckt die Unterstützung seiner Mitglieder in Brandfällen durch Gewährung gegenseitiger Hilfe (Hilfsbeiträge) für Schäden an Gebäuden.Der Verein ist ein kleiner Verein, der gem. § 5VAG von der laufenden staatlichen Aufsicht freigestellt ist. Die Aufsichtsbehörde ist die Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 50538 München.

-Hilfbeiträge werden nur erhoben, wenn Mitglieder durch Brand geschädigt sind.

Mitgliederstand 31.12.2024: 640

 

Interessant für unsere Mitglieder:

Unsere Mitglieder erhalten von uns auf Anfrage einen Thermen-Ausweis für Johannesbad Reha-Kliniken GmbH & Co. KG in 94072 Bad Füssing

Vergünstigungszusage der Therme:

Sehr geehrter Herr Manz,

mit dem Thermen-Ausweis für Vereine bezahlen Ihre Mitglieder aktuell für die Tageskarte Thermal-Schwefel-Gas-Bad 17,00 Euro statt regulär 23,00 Euro.

Mit freundlichen Grüßen

 

Sabine Christl

Therapieplanung

 

Für alle auf dieser Seite gemachten Angaben gilt in allen Zweifelsfällen die jeweils gültige Satzung unseres Vereins. (Siehe Anhang)

Der Vorstand

 

 

Satzung_03.pdf

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Beitritserklaerung_mit_Kuendigungsmoeglichkeit_03.pdf

Zeitungsbericht_PNP_Florianifest_27.04.2025_PNP_07.05.2025.jpg

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Beispielrechnung_fuer_Hilfsbeittrag.pdf

Adressen_u_Telefonliste_Obleute_Jahr_2024__2__01.pdf

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