Ausbildung zum:r Baumaschinenführer:in - Nach BGR 500 und DGUV V1
Der:die Baumaschinenführer:in muss für die dazugehörigen Aufgaben ausreichend qualifiziert sein. Neben dem Ausbildungsberuf "Geprüfte:r Baumaschinenführer:in" können auch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.
Voraussetzungen:
• Vollendung 18. Lebensjahr
• Untersuchung durch einen Arbeitsmediziner nach BG-Grundsatz (G25)
• Körperliche und geistige Eignung
• Unterweisung im Führen und Warten der Maschine
• Nachweis der Befähigung dem Unternehmen gegenüber
• Bestimmung des Unternehmens für diese Aufgabe