Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen (Sachkundenachweis)

Montag, 09.11.2026

08:45 - 16:45 Uhr

Handwerkskammer in Landshut
Am Lurzenhof 10 b
84036 Landshut

Inhalt
Dieses Seminar vermittelt die Sachkunde M1 und M2 gemeinsam in einer Schulung. Die Teilnehmenden erwerben die erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten für den fachgerechten und sicheren Umgang mit den im Schulungsumfang erfassten Kältemitteln und Klimasystemen, wie R-134a oder R-1234yf.

 europäische und nationale Rechtsvorschriften

 Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

 Eigenschaften und sicherer Umgang mit relevanten Kältemitteln

 Aufbau und Funktion von Klimaanlagen und Wärmepumpen

 Komponenten und Funktionsweise des Kältemittelkreislaufs

 Diagnose, Wartung und Reparatur

 Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung von Kältemitteln (R134a, R1234yf)

 fachgerechter Einsatz von Klima-Servicegeräten (R134a, R1234yf)

 praktische Durchführung typischer Servicearbeiten

 schriftliche Abschlussprüfung

Die Schulung erfolgte nach dem Schulungskonzept von VDIK, ZDK und BIV-Kfz auf Grundlage von § 6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Verbindung mit der DVO (EU) 2025/1893.



Ziel
Die Sachkundebescheinigung M1/M2 berechtigt zu:


- Wartung, Instandhaltung und Reparatur von Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2006/40/EG fallen, einschließlich der zugehörigen Kältemittelkreisläufe mit Wärmepumpenfunktion, sowie

von Klimaanlagen und Wärmepumpen in schweren Nutzfahrzeugen, Lieferwagen, nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten in der Landwirtschaft, im Bergbau und im Bauwesen sowie in Zügen, U-Bahnen und Straßenbahnen.



- Dichtheitskontrollen an den von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1893 erfassten Klimaanlagen und Wärmepumpen.



- Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase aus den von Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben c und d der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1893 erfassten Kältemittelkreisläufen und Klimaanlagen.



Einschränkungen:


Nicht umfasst sind Tätigkeiten

- an Klimaanlagen und Wärmepumpen mit CO₂ (R744).

- an den Kältemittelkreisläufen von leichten Kühlfahrzeugen und intermodalen Containern, einschließlich Kühlwagen, und Eisenbahnwaggons sowie Tätigkeiten an mobilen Einrichtungen mit dem Kältemittel R-290.






Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden die Sachkundebescheinigung M1/M2 im Rahmen des anerkannten TAK-Schulungskonzepts.

Zur Aufrechterhaltung der Sachkunde ist spätestens nach 7 Jahren die Teilnahme an einem Auffrischungskurs erforderlich.



Information
Teilnahmevoraussetzung:

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem kraftfahrzeugtechnischen Beruf, z. B. Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker, Kraftfahrzeugmechatroniker, Karosseriebauer, Landmaschinenmechaniker


Mindestalter 18 Jahre

Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (GER)

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