Feuerwehr Ottmaring - Dienstversammlung
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant aus der
Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens
4 Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.
Erhält kein Bewerber die Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Wahlberechtigt sind alle (aktiven) Feuerwehrdienstleistenden und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Für den Fall, dass der bisherige Kommandanten-Stellvertreter zum Kommandanten gewählt
wird, findet bei dieser Versammlung auch die Neuwahl eines Kommandanten-Stellvertreters
statt.
Gleichzeitig findet die Jahreshauptversammlung des Feuerwehrvereins statt.