Online: Hygienebelehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes

Donnerstag, 09.04.2026

20:00 Uhr

Online Angebot
Max-Joseph-Str. 9
84034 Landshut

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz eine entsprechende Belehrung durch das Gesundheitsamt. In einem Vortrag wird über diese Vorschriften informiert. In dem Vortrag mit anschließender Hygienebelehrung wird über diese Vorschriften informiert, damit Sie sicher im Umgang mit Lebensmitteln sind.

 

Teilnehmergebühr: Die Teilnahme ist kostenlos.

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