Asbest - Erwerb der Sachkunde nach der TRGS 519, Anlage 4C (integrierter ASI-Lehrgang, umfasst 4A und 4B)

Dienstag, 01.04.2025

08:00 - 17:00 Uhr

Handwerkskammer in Regensburg
Ditthornstraße 10
93055 Regensburg

Abschluss
Nachweis der Sachkunde für ASI-Arbeiten gemäß Nr. 2.7 und Anlage 4C der TRGS 519.

Information
Teilnahmevoraussetzung:

Volljährigkeit; Abgeschlossene Berufsausbildung

Inhalt
Dieser Kurs vermittelt den sach- und fachgerechten Umgang bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfangs an schwachgebundenen asbesthaltigen Produkten für das Bauhauptgewerbe nach Nr. 2.7 und Anlage 4C der TRGS 519. Der Kurs schließt mit einer Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die Berechtigung für Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und für Arbeiten geringen Umfangs an schwachgebundenen asbesthaltigen Produkten nach Nr. 2.7 und Anlage 4C der TRGS 519.


Nach der Novelle der Gefahrstoffverordnung im Dezember 2024, wird der Kurs nach den neuen Vorgaben der GefstoffV und der Überleitungshilfe zur Anwendung der TRGS 519 bis zur Anpassung der TRGS an das Risikokonzept der GefstoffV ausgeführt.


Es wird Wert auf praxisgerechte Arbeitsverfahren gelegt und spezielle Informationen weitergegeben, die zugelassene Arbeitsgeräte (Spezialabsauggeräte) und Schutzausrüstung betreffen.


Im Lehrgang werden auch Emissionsarme Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition, geprüfte Verfahren nach DGUV-Information 201-012 (ehemals BGI 664), erläutert. Die Sachkunde nach Anlage 4c berechtigt bei schwachgebundenem Asbest zur Ausführung dieser Verfahren. Diese Ausnahmen stellen nach Nummer 3.1 der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 gelten aber nur für Tätigkeiten, welche emissionsarme Verfahren nach Nummer 2.9 der TRGS 519 anwenden.


Nach dem neuen Risikokonzept der GefstoffV und der Überleitungshilfe zur Anwendung der TRGS 519 gilt außerdem, dass mit der Sachkunde nach TRSGS 519 Anlage 4c, für Tätigkeiten im Bereich niedrigen und mittleren Risikos als verantwortliche oder aufsichtführende Person ausgeführt werden dürfen.


Nicht geeignet ist der Kurs:

Zur Leitung und Beaufsichtigung von Abbruch- Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) mit schwach gebundenem Asbest, die über Arbeiten geringen Umfangs (max. vier Personenstunden Gesamtarbeitsdauer, inkl. Vorbereitungen, Reinigung, Abbau, usw.) hinausgehen und/oder nicht nach einem geprüften, emissionsarmen Verfahren nach DGUV-Information 201-012 ausgeführt werden und für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos nach dem Risikokonzept der GefstoffV.

Als Qualifikation ist dafür ein Sachkundelehrgang Asbest gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 3 "großer Asbestschein" Voraussetzung.

Außerdem ist eine Zulassung beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt nötig.

Ziel
Volljährige Maler, Tiefbauer, Zimmerer, Dachdecker, die Umgang mit zementgebundenen Asbestprodukten haben und deshalb einen Sachkundigen im Betrieb mit dem "kleinen Asbestschein" brauchen.

Arbeiten mit Asbestprodukten werden vom Gewerbeaufsichtsamt überwacht, sind anzeigepflichtig und dürfen nur unter Aufsicht eines Sachkundigen nach TRGS 519 durchgeführt werden.


HINWEIS:

Die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 A-C gilt nur noch für 6 Jahre! Innerhalb dieser Frist muss an einem Auffrischungskurs teilgenommen werden, sonst verfällt die Asbest-Sachkunde. Stichtag ist das Datum der Asbest-Sachkunde-Prüfung. D.h., wer innerhalb der 6 Jahre keinen Auffrischungskurs besucht hat, verliert seine Sachkunde komplett, darf keine Asbest-Sanierungs-Arbeiten mehr ausführen und muss wieder einen behördlich anerkannten Asbestsachkundekurs besuchen!

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.

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